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   KG, 22.11.1999 - (3) 1 Ss 321/99 (102/99)   

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KG, 22.11.1999 - (3) 1 Ss 321/99 (102/99) (https://dejure.org/1999,37808)
KG, Entscheidung vom 22.11.1999 - (3) 1 Ss 321/99 (102/99) (https://dejure.org/1999,37808)
KG, Entscheidung vom 22. November 1999 - (3) 1 Ss 321/99 (102/99) (https://dejure.org/1999,37808)
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  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus KG, 22.11.1999 - 1 Ss 321/99
    Seine Schlußfolgerungen müssen auch dann ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein, wenn sie aus äußeren Umständen abgeleitet werden und dürfen sich nicht so von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, wenn auch schwerwiegenden, Verdacht begründen würden (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 3 und 4; Engelhardt in KK, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 45).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung

    Auszug aus KG, 22.11.1999 - 1 Ss 321/99
    Seine Schlußfolgerungen müssen auch dann ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein, wenn sie aus äußeren Umständen abgeleitet werden und dürfen sich nicht so von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, wenn auch schwerwiegenden, Verdacht begründen würden (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 3 und 4; Engelhardt in KK, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 45).
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 206/88

    Verurteilung zur Beihilfe zur Hehlerei aufgrund mittelbarer Schlüsse auf ein

    Auszug aus KG, 22.11.1999 - 1 Ss 321/99
    Seine Schlußfolgerungen müssen auch dann ausreichend mit Tatsachen abgesichert sein, wenn sie aus äußeren Umständen abgeleitet werden und dürfen sich nicht so von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, wenn auch schwerwiegenden, Verdacht begründen würden (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 3 und 4; Engelhardt in KK, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 45).
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